Rechtssicherheit nach dem 13.12.24 gefährdet
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Seller_Sq2cC4YgUsKf8

Rechtssicherheit nach dem 13.12.24 gefährdet

Hallo Leute ,

ich habe festgestellt, dass es nahezu unmöglich ist Angebote auf Amazon rechtskonform nach der Eu-Regulation 2023/988 einzustellen.Letztlich kann man es nur erledigen, wenn man das Angebot selbst eingestellt hat und kein Mitbewerber vorhanden ist.Auch dann geht es nur über Felder, die dafür nicht vorgesehen sind. Die Karten "Herstellerangabe oder verantwortliche Person" sind nicht editierbar.Man ist darauf angewiesen, dass Amazon die Angebote bemängelt und kann dann Eingaben machen, wie es ja bekannt ist.Die Crux dabei ist, dass diese Anforderungen sehr lückenhaft ist und dadurch eine Scheinsicherheit generiert witd, mit den nicht bemängelten Produkten sei alles konform. DAS IST NICHT DER FALL, das Ganze ist eine Farce mit Verwechslungen und Fehlern gespickt. Ich habe gestern hunderte Produkte durch alle Kategorien gefunden, die nicht rechtskonform sind und wo es auch nicht danach aussieht, dass sie es mit den beschränken Bordmitteln, die man hier hat, in absehbarer Zeit werden.Es betrifft übrigens in der Hauptsache Produkte, die keine Gefahrenprognose haben, bei wirklich gefährlichen Dingen funktioniert es etwas besser.Ich sehe die Wahrscheinlichkeiit einer Abmahnwelle auf uns zukommen, weil die Plattform einfach nicht die Tools zur Verfügung stellt, die es möglich machen (ungefährliche Produkte) proaktiv rechtssicher (nach GPSR) einzustellen. Mich würde eure Meinung dazu interessien, da ich mit meinem Latein am Ende bin, vielleich habe ich ja etwas übersehen........Danke für das Interesse !

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Seller_FJChsitX8Vq0L

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Seller_Sq2cC4YgUsKf8
ich habe festgestellt, dass es nahezu unmöglich ist Angebote auf Amazon rechtskonform nach der Eu-Regulation 2023/988 einzustellen.
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Das sehe ich sehr ähnlich

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Seller_Sq2cC4YgUsKf8
Ich sehe die Wahrscheinlichkeiit einer Abmahnwelle auf uns zukommen
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Diese Gefahr sehe ich weniger.

Auch heute ist es so, dass Informationen/Katalogeinträge/Bilder zu vielen Produkten völlig falsch sind. Das liegt daran, dass Amazon hier aus meiner Sicht die Kontrolle verloren hat und Verkäufer munter die Texte und Bilder ändern können - einige davon auch mit betrügerischen Absichten (kapern von Angeboten). D.h. viele Angebote wären wg. falscher Informationen heute schon abmahnfähig. Aber dazu müssten die Abmahnanwälte sich mit jedem einzelnen Produkt auseinandersetzen. Das ist zu aufwändig. Wenn es zu Abmahnungen kommt, dann eher von Konkurrenten - aber weniger von den einschlägig bekannten Abmahnanwälten. So würde ich es zumindest einschätzen

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Seller_cil8ZPWu8wa9T

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Seller_Sq2cC4YgUsKf8
Ich sehe die Wahrscheinlichkeiit einer Abmahnwelle auf uns zukommen, weil die Plattform einfach nicht die Tools zur Verfügung stellt,
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Ich bin kein Rechtsanwalt, aber wäre da nicht in erster Linie Amazon das Ziel einer Abmahnung? Da Verkäufer ja Produkte nicht ohne Zustimmung von Amazon ändern können bzw. bekannt ist, dass Amazon Änderungen aktiv verhindert, wäre es vermutlich für einen Richter offensichtlich, die primäre Verantwortung beim Betreiber der Plattform und somit Amazon zu finden.

Auf der anderen Seite könnten Anwälte eventuell doch alle Verkäufer eines nicht konformen Produkts abmahnen und ins Feld führen, dass es Vorsatz ist, bewusst ein Angebot für ein nicht konformes Produk zu erstellen und jeder Händler Angebote ohne Zustimmung von Amazon deaktivieren kann.

Wäre interessant hier einen Kommentar eines Rechtsanwalts lesen zu können.

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Seller_KOMKdmLfomePS

Bis dato ist es so, dass man tatsächlich für alles was bei Amazon in der Produktbeschreibung steht haftet.

Das bedeutet, sollte dich jemand aus welchen Gründen auch immer anschwatzen, haftest du - vorausgesetzt das Produkt wurde durch dich beschafft und veräußert.

In der Realität ist es natürlich unmöglich hier alles zu kontrollieren - zu viele würzen dieselbe Suppe. (Hier hängt man sich ja oft an ein bestehendes Angebot an und versucht seine Waren feilzubieten.)

Selbiges gilt für die GPSR. Du allein haftest für die korrekten Angaben bezugnehmend auf deine Waren.

Stellt dir die Plattform die Tools nicht zur Verfügung und du kannst die GPSR nicht korrekt umsetzen, müsstest du als Verkäufer eigentlich von dieser Plattform zurücktreten und dürftest nicht mehr verkaufen. Das wäre der korrekte Weg.

Aber es wird vielleicht auch einmal Zeit den EU-Theoretikern zu zeigen, dass einem das Ganze mittlerweile am sonstwo vorbeigeht.

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Seller_h2ri8Z5OCJjDt

Nein, amazon wäre hier schön raus. Es liegt in der Verantwortung des Verkäufers- sprich, siehst Du, es ist ein rechtwidrig gestaltetes Angebot - VERKAUFE NICHT. Dazu gibt es auch Gerichtsentscheidungen, die den Verkäufer in der Pflicht sehen.

ABER, was Abmahnungen begtrifft.

Die sind nur für Angebote möglich, die nach dem 13.12. eingestellt wurden und auch nur , wenn diese Ware in EU auch nach dem 13.12. in Verkehr gebracht wurde. Vorher gekaufte bzw. eingestellte Ware ist von der Anforderungen der GPRS nicht betroffen. Alles was Amazon uns hier zumutet, ist ja von anfang an absolut sinnlos.

Kommt also eine Abmahnung im Bezug auf Verletzung der Richtlinie, wäre meiner meinung nach (Achtung! keine Rechtsberatung) das Vorhanden einer in EU ausgestellten Rechnung mit dem Datum vor dem 13.12. genug, um die Abmahnung für nichtig zu erklären. Und da die Abmahner nicht wissen können, ob idese vorhanden ist, gäbe es wenig Sinn für die hier was zu versuchen. Die werden also etwas abwarten müssen bzw. erst über Ursprung und Zeitpunkt des VErkaufsstarts der Ware recherchieren.

Bei den anderen Verstoßen ... wer weiß was die da ausdenken können

Wie erwähnt, nur meine Überlegungen.

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Seller_B8A16cPRYNPzj

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Seller_cil8ZPWu8wa9T
wäre es vermutlich für einen Richter offensichtlich, die primäre Verantwortung beim Betreiber der Plattform und somit Amazon zu finden.
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Leider der völlig falsche Ansatz. Amazon stellt in so einem Fall "nur" den Marktplatz, der Verkäufer macht ein Angebot und ist für dieses vollumfänglich verantwortlich. Kann er es nicht fehlerfrei machen, muss er es lassen.

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Seller_akVoSs2dfOtzW

Uns ist immer noch nicht klar, ob das Datum 13.12.24 sich auf jedes einzelnen Einheit bezieht, also wann wurde genau diese eine Einheit gekauft.

- von unserem Großhändler in Deutschland?

- von uns beim Großhändler?

Bzw. wenn das Produkt schon 3 Jahre gelistet ist, wer kann nachvollziehen welche einzelen Einheit ist gerade anbiete? Eine Einheit aus unserem Einkauf vom November 2024 oder eine Einheit aus unserem Einkauf nach dem 13.12.24.

Also auch wenn eine Produkt schon seit 3 Jahren am Markt ist muss ich für Einehiten welche nach dem 13.12. eingestellt werden die GPSR-Richtlinien einhalten?

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Seller_cil8ZPWu8wa9T

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Seller_B8A16cPRYNPzj

der Verkäufer macht ein Angebot und ist für dieses vollumfänglich verantwortlich

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Wenn der Verkäufer aber nachweisen kann, dass er nur ein Angebot für ein Produkt macht, dass z.B. via EAN genau definiert ist und "nur" die Produktseite ausschließlich auf dem Amazon Marktplatz falsch sind (und diese ja nur mit Zustimmung des Marktplatzbetreibers geändert werden können), dann wäre es doch ein Fakt, dass die Schuld beim Marktplatzbetreiber und nicht beim Verkäufer liegt.

Der Verkäufer kann das gleiche Produkt auf x Marktplätzen in y Ländern anbieten. Es ist nicht zumutbar und nicht die Aufgabe des Verkäufers darauf zu achten, dass auf allen Marktplätzen in allen Ländern das Produkt korrekt beschrieben ist, vor allem dann nicht, wenn es nachweisbar ist, dass der Marktplatzbetreiber keinerlei Änderungen akzeptiert, wenn man nicht der Markeninhaber ist.

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Seller_B8A16cPRYNPzj

Wenn Richter deinem Ansatz folgen würden, hätten Tausende von Etsy-Verkäufern kein Problem gehabt und auch hier hätte die eine oder andere Abmahnwelle die Verkäufer nicht überrollt.

Der von dir angeführte Ansatz entbehrt nicht einer gewissen Logik und es wäre für uns Verkäufer wünschenswert, wenn er zum tragen käme, aber das wird wohl so nicht passieren.

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Seller_nSAMYdBCVdcIh

Es geht ja schon damit los, dass die GPSR Einträge lt. Empfehlung und Lesart des Gesetzes ansich sofort sichtbar auf der Produktdetailseite einsehbar sein sollten und nicht wie momentan auf ama irgendwo weit unten als kleiner Link zwischen bunten Bildern "Kunden haben sich auch angesehen"; den selbst ich jedes Mal aufs neue suchen muss, obwohl ich schon oft "geübt" habe.

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Seller_VJ2u0yoYyugrW

Sehe ich auch so. Und bei mir in Angeboten stehen - je nachdem wie viele Verkäufer sich an das Angebot angehängt haben, unterschiedliche Herstelleradressen im entsprechenden Feld.

Es ist ein einziges Kauderwelsch.

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Ich bin kein Rechtsanwalt, aber wäre da nicht in erster Linie Amazon das Ziel einer Abmahnung?
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Amazon macht hier alles richtig! Es kann für ein Produkt nur eine Herstellerangabe und eine verantwortliche Person geben. Ein Produkt kann ja nur von einem Hersteller stammen und dieser hat die verantwortliche Person.

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Macht euch nicht so viele Sorgen. Mal davon abgesehen, dass es zumeist Blödsinnig ist, was gelangweilte Politiker da wieder mal in die Welt gesetzt haben, wird kein Richter sofort einer Abmahnung stattgeben, bevor es sich nicht eingespielt hat. Die Abmahner wissen das. Und wenn Amazon mit seinen Angeboten abgemahnt wird, umso besser für uns ;-).

Für spezielle Artikel kann es hilfreich sein. Die schauen sich dann aber das richtige Sicherheitsdatenblatt an. Und wen interessiert schon, wer für z.B. die Marke Bosch etc. zuständig ist. Frag bei Bosch nach, wenn du was von denen willst.

Zum kotzen der Blödsinn... So macht man die Wirtschaft kaputt.

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