Countries
Read onlyHallo Leute ,
ich habe festgestellt, dass es nahezu unmöglich ist Angebote auf Amazon rechtskonform nach der Eu-Regulation 2023/988 einzustellen.Letztlich kann man es nur erledigen, wenn man das Angebot selbst eingestellt hat und kein Mitbewerber vorhanden ist.Auch dann geht es nur über Felder, die dafür nicht vorgesehen sind. Die Karten "Herstellerangabe oder verantwortliche Person" sind nicht editierbar.Man ist darauf angewiesen, dass Amazon die Angebote bemängelt und kann dann Eingaben machen, wie es ja bekannt ist.Die Crux dabei ist, dass diese Anforderungen sehr lückenhaft ist und dadurch eine Scheinsicherheit generiert witd, mit den nicht bemängelten Produkten sei alles konform. DAS IST NICHT DER FALL, das Ganze ist eine Farce mit Verwechslungen und Fehlern gespickt. Ich habe gestern hunderte Produkte durch alle Kategorien gefunden, die nicht rechtskonform sind und wo es auch nicht danach aussieht, dass sie es mit den beschränken Bordmitteln, die man hier hat, in absehbarer Zeit werden.Es betrifft übrigens in der Hauptsache Produkte, die keine Gefahrenprognose haben, bei wirklich gefährlichen Dingen funktioniert es etwas besser.Ich sehe die Wahrscheinlichkeiit einer Abmahnwelle auf uns zukommen, weil die Plattform einfach nicht die Tools zur Verfügung stellt, die es möglich machen (ungefährliche Produkte) proaktiv rechtssicher (nach GPSR) einzustellen. Mich würde eure Meinung dazu interessien, da ich mit meinem Latein am Ende bin, vielleich habe ich ja etwas übersehen........Danke für das Interesse !
Das sehe ich sehr ähnlich
Diese Gefahr sehe ich weniger.
Auch heute ist es so, dass Informationen/Katalogeinträge/Bilder zu vielen Produkten völlig falsch sind. Das liegt daran, dass Amazon hier aus meiner Sicht die Kontrolle verloren hat und Verkäufer munter die Texte und Bilder ändern können - einige davon auch mit betrügerischen Absichten (kapern von Angeboten). D.h. viele Angebote wären wg. falscher Informationen heute schon abmahnfähig. Aber dazu müssten die Abmahnanwälte sich mit jedem einzelnen Produkt auseinandersetzen. Das ist zu aufwändig. Wenn es zu Abmahnungen kommt, dann eher von Konkurrenten - aber weniger von den einschlägig bekannten Abmahnanwälten. So würde ich es zumindest einschätzen
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber wäre da nicht in erster Linie Amazon das Ziel einer Abmahnung? Da Verkäufer ja Produkte nicht ohne Zustimmung von Amazon ändern können bzw. bekannt ist, dass Amazon Änderungen aktiv verhindert, wäre es vermutlich für einen Richter offensichtlich, die primäre Verantwortung beim Betreiber der Plattform und somit Amazon zu finden.
Auf der anderen Seite könnten Anwälte eventuell doch alle Verkäufer eines nicht konformen Produkts abmahnen und ins Feld führen, dass es Vorsatz ist, bewusst ein Angebot für ein nicht konformes Produk zu erstellen und jeder Händler Angebote ohne Zustimmung von Amazon deaktivieren kann.
Wäre interessant hier einen Kommentar eines Rechtsanwalts lesen zu können.
Es geht ja schon damit los, dass die GPSR Einträge lt. Empfehlung und Lesart des Gesetzes ansich sofort sichtbar auf der Produktdetailseite einsehbar sein sollten und nicht wie momentan auf ama irgendwo weit unten als kleiner Link zwischen bunten Bildern "Kunden haben sich auch angesehen"; den selbst ich jedes Mal aufs neue suchen muss, obwohl ich schon oft "geübt" habe.
Sehe ich auch so. Und bei mir in Angeboten stehen - je nachdem wie viele Verkäufer sich an das Angebot angehängt haben, unterschiedliche Herstelleradressen im entsprechenden Feld.
Es ist ein einziges Kauderwelsch.
Amazon macht hier alles richtig! Es kann für ein Produkt nur eine Herstellerangabe und eine verantwortliche Person geben. Ein Produkt kann ja nur von einem Hersteller stammen und dieser hat die verantwortliche Person.
Macht euch nicht so viele Sorgen. Mal davon abgesehen, dass es zumeist Blödsinnig ist, was gelangweilte Politiker da wieder mal in die Welt gesetzt haben, wird kein Richter sofort einer Abmahnung stattgeben, bevor es sich nicht eingespielt hat. Die Abmahner wissen das. Und wenn Amazon mit seinen Angeboten abgemahnt wird, umso besser für uns ;-).
Für spezielle Artikel kann es hilfreich sein. Die schauen sich dann aber das richtige Sicherheitsdatenblatt an. Und wen interessiert schon, wer für z.B. die Marke Bosch etc. zuständig ist. Frag bei Bosch nach, wenn du was von denen willst.
Zum kotzen der Blödsinn... So macht man die Wirtschaft kaputt.
Nein muss sie nicht. Für falsche Angaben haftet dann der Händler der es angibt - daher ist diese Lösung gut. Schlimmer wäre eine wenn jeder für eine Angabe haften würde die er nicht zu verantworten hat (wie bisher bei Marken etc. im Listing für Retailware)
Die Angabe des EU-Verantwortlichen muss ja eindeutig sein, da EU-weit gültig.
Sehe ich auch so. Voraussetzung ist natürlich, dass es geahndet wird.
Ja Uşi - immer noch hier 😂