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Read onlyHallo zusammen,
ich habe endlich mein erstes Produkt über Amazon FBA verkauft. Der Kunde möchte nun eine Rechnung erhalten. Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und bin von der Umsatzsteuer befreit. Daher dachte ich, dass der Kunde die Rechnung automatisch über Amazon herunterladen kann.
Nun habe ich jedoch erfahren, dass Verkäufer, die von der Umsatzsteuer befreit sind, sich für die „Automatische Belegerstellung für Verkäufer“ qualifizieren müssen. Wie kann ich mich dafür freischalten lassen, damit der Kunde die Belege automatisch herunterladen kann? Oder muss ich ihm eine Rechnung zuschicken? Wenn ja, wie komme ich an seine Daten, wie Vor- und Nachname, Adresse usw.?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen :)
Wenn Du die Kleinunternehmerregelung nutzt, ist der Amazon-Rechnungsservice für Dich TABU!! Amazon erstellt die Rechnungen automatisch NUR mit Ausweis der USt. Damit wärst Du aus der Kleinunternehmerregelung raus.
Du kannst bei Amazon über "Bestellungen verwalten"
die Bestellnummer anklicken und in den Bestelldetails die Rechnung hochladen.
Die Rechnung musst du selbst erstellen/hochladen oder ein externes Rechnungstool nutzen, welches die Rechnungen automatisch erstellt und hochlädt. Natürlich musst du darauf achten, dass keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
Bin zwar kein Kleinunternehmer, habe aber diese aktuellen Infos:
Eine ordentliche Kleinunternehmer-Rechnung muss ab 2025 die folgenden Angaben enthalten:
- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Kleinunternehmers und des Rechnungsempfängers,
- die (Finanzamts-)Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer,
- das Rechnungs- bzw. Ausstellungsdatum,
- Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und der Dienstleistung,
- das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe und
- ein Hinweis auf den Grund für die fehlenden Umsatzsteuer-Angaben wie beispielsweise "Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“
Du gibst einfach deine Brutto-Beträge an - Fertig.
Da du als Kleinunternehmer keine Vorsteuer ziehen kannst, gibst du auch keine Steuern extra an. Das ist alles. Ansonsten sieht die Rechnung genauso aus wie viele Rechnungen von Händlern, nur eben ohne Steuerangabe. Bei Verkauf in Drittländer gelten aber wiederum andere Hinweise.
mal ne Frage. stellst du sonst keine Rechnungen aus?
Da bin ich ja mal gespannt auf die Antwort.
Offline im Einzelhandel läuft aber alles über die Ladenkasse, da darf man gar keine zusätzlichen Rechnungen erstellen. Dort ist man aber als Händler verpflichten, erstens auf Wunsch den Kassenbon rauszugeben und wenn der Kunde es verlangt, eine Quittung
Kassenbon ist ja schon mal was. Wenn der ordentlich ist mit Steuernummer und allem drum und dran. Das akzeptiert ja auch das FA. Bewirtungsbeleg oder so.