Am 1. Januar 2025 führt die Schweizer Steuerbehörde neue Regelungen zur Umsatzsteuer für E-Commerce-Verkäufe an Kunden in der Schweiz ein.
Wenn eine Bestellung an eine Adresse in der Schweiz (einschließlich Fürstentum Liechtenstein und der deutschen Stadt Büsingen) geliefert wird, berechnen wir die Schweizer Umsatzsteuer und führen diese direkt an die Schweizer Steuerbehörde ab, unabhängig vom Status Ihrer Umsatzsteuerregistrierung.
Diese Änderung gilt für Sendungen, die in die Schweiz importiert werden und für Inlandssendungen in der Schweiz.
Weitere Informationen und Angaben dazu, wie Sie die Einfuhrinformationen von Amazon für Sendungen mit Versand durch Verkäufer bereitstellen, finden Sie unter Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz.
Die Informationen in dieser Bekanntmachung stellen keine rechtliche oder sonstige Beratung dar.
Am 1. Januar 2025 führt die Schweizer Steuerbehörde neue Regelungen zur Umsatzsteuer für E-Commerce-Verkäufe an Kunden in der Schweiz ein.
Wenn eine Bestellung an eine Adresse in der Schweiz (einschließlich Fürstentum Liechtenstein und der deutschen Stadt Büsingen) geliefert wird, berechnen wir die Schweizer Umsatzsteuer und führen diese direkt an die Schweizer Steuerbehörde ab, unabhängig vom Status Ihrer Umsatzsteuerregistrierung.
Diese Änderung gilt für Sendungen, die in die Schweiz importiert werden und für Inlandssendungen in der Schweiz.
Weitere Informationen und Angaben dazu, wie Sie die Einfuhrinformationen von Amazon für Sendungen mit Versand durch Verkäufer bereitstellen, finden Sie unter Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz.
Die Informationen in dieser Bekanntmachung stellen keine rechtliche oder sonstige Beratung dar.
Mal eine dumme Frage... warum sammelt dieser Hinweis "Daumen runter"? Wird es so für die Schweizer nicht alles einfacher, wenn sie sich nicht mehr selbst um die Zollabfertigung kümmern müssen?
Bedeutet das, dass Amazon meine Ware kauft und dann an den eigentlichen Kunden verkauft?
Somit hätten wir als Händler keinerlei zusätzlichen Aufwand mit Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstigen steuerlichen Belangen. Denn der Vertragspartner wäre Amazon Deutschland bzw. Luxemburg?
Ich habe die Schweiz bisher ausgeschlossen, aber dann könnte man ja einfach ab 1.1.25 die Schweiz als Lieferland zulassen und hat null zusätzlichen Aufwand.
Oder übersehe ich etwas?
Hallo alle zusammen!
Wir haben am 25. Januar ein Ask Amazon Event dazu, dort könnt ihr eure Fragen zum Thema stellen. Wir werden dann wieder mit einem Partner Team zusammen arbeiten, um eure Fragen zu beantworten.
Beste Grüße,
Jona
Auf der Hilfeseite Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz klingt das aber tatsächlich so, als ob Amazon einerseits eine Rechnung an den Kunden und andererseits eine Gutschrift an den Verkäufer ausstellt.
Am 1. Januar 2025 führt die Schweizer Steuerbehörde neue Regelungen zur Umsatzsteuer für E-Commerce-Verkäufe an Kunden in der Schweiz ein.
Wenn eine Bestellung an eine Adresse in der Schweiz (einschließlich Fürstentum Liechtenstein und der deutschen Stadt Büsingen) geliefert wird, berechnen wir die Schweizer Umsatzsteuer und führen diese direkt an die Schweizer Steuerbehörde ab, unabhängig vom Status Ihrer Umsatzsteuerregistrierung.
Diese Änderung gilt für Sendungen, die in die Schweiz importiert werden und für Inlandssendungen in der Schweiz.
Weitere Informationen und Angaben dazu, wie Sie die Einfuhrinformationen von Amazon für Sendungen mit Versand durch Verkäufer bereitstellen, finden Sie unter Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz.
Die Informationen in dieser Bekanntmachung stellen keine rechtliche oder sonstige Beratung dar.
Am 1. Januar 2025 führt die Schweizer Steuerbehörde neue Regelungen zur Umsatzsteuer für E-Commerce-Verkäufe an Kunden in der Schweiz ein.
Wenn eine Bestellung an eine Adresse in der Schweiz (einschließlich Fürstentum Liechtenstein und der deutschen Stadt Büsingen) geliefert wird, berechnen wir die Schweizer Umsatzsteuer und führen diese direkt an die Schweizer Steuerbehörde ab, unabhängig vom Status Ihrer Umsatzsteuerregistrierung.
Diese Änderung gilt für Sendungen, die in die Schweiz importiert werden und für Inlandssendungen in der Schweiz.
Weitere Informationen und Angaben dazu, wie Sie die Einfuhrinformationen von Amazon für Sendungen mit Versand durch Verkäufer bereitstellen, finden Sie unter Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz.
Die Informationen in dieser Bekanntmachung stellen keine rechtliche oder sonstige Beratung dar.
Am 1. Januar 2025 führt die Schweizer Steuerbehörde neue Regelungen zur Umsatzsteuer für E-Commerce-Verkäufe an Kunden in der Schweiz ein.
Wenn eine Bestellung an eine Adresse in der Schweiz (einschließlich Fürstentum Liechtenstein und der deutschen Stadt Büsingen) geliefert wird, berechnen wir die Schweizer Umsatzsteuer und führen diese direkt an die Schweizer Steuerbehörde ab, unabhängig vom Status Ihrer Umsatzsteuerregistrierung.
Diese Änderung gilt für Sendungen, die in die Schweiz importiert werden und für Inlandssendungen in der Schweiz.
Weitere Informationen und Angaben dazu, wie Sie die Einfuhrinformationen von Amazon für Sendungen mit Versand durch Verkäufer bereitstellen, finden Sie unter Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz.
Die Informationen in dieser Bekanntmachung stellen keine rechtliche oder sonstige Beratung dar.
Mal eine dumme Frage... warum sammelt dieser Hinweis "Daumen runter"? Wird es so für die Schweizer nicht alles einfacher, wenn sie sich nicht mehr selbst um die Zollabfertigung kümmern müssen?
Bedeutet das, dass Amazon meine Ware kauft und dann an den eigentlichen Kunden verkauft?
Somit hätten wir als Händler keinerlei zusätzlichen Aufwand mit Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstigen steuerlichen Belangen. Denn der Vertragspartner wäre Amazon Deutschland bzw. Luxemburg?
Ich habe die Schweiz bisher ausgeschlossen, aber dann könnte man ja einfach ab 1.1.25 die Schweiz als Lieferland zulassen und hat null zusätzlichen Aufwand.
Oder übersehe ich etwas?
Hallo alle zusammen!
Wir haben am 25. Januar ein Ask Amazon Event dazu, dort könnt ihr eure Fragen zum Thema stellen. Wir werden dann wieder mit einem Partner Team zusammen arbeiten, um eure Fragen zu beantworten.
Beste Grüße,
Jona
Auf der Hilfeseite Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz klingt das aber tatsächlich so, als ob Amazon einerseits eine Rechnung an den Kunden und andererseits eine Gutschrift an den Verkäufer ausstellt.
Mal eine dumme Frage... warum sammelt dieser Hinweis "Daumen runter"? Wird es so für die Schweizer nicht alles einfacher, wenn sie sich nicht mehr selbst um die Zollabfertigung kümmern müssen?
Mal eine dumme Frage... warum sammelt dieser Hinweis "Daumen runter"? Wird es so für die Schweizer nicht alles einfacher, wenn sie sich nicht mehr selbst um die Zollabfertigung kümmern müssen?
Bedeutet das, dass Amazon meine Ware kauft und dann an den eigentlichen Kunden verkauft?
Somit hätten wir als Händler keinerlei zusätzlichen Aufwand mit Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstigen steuerlichen Belangen. Denn der Vertragspartner wäre Amazon Deutschland bzw. Luxemburg?
Ich habe die Schweiz bisher ausgeschlossen, aber dann könnte man ja einfach ab 1.1.25 die Schweiz als Lieferland zulassen und hat null zusätzlichen Aufwand.
Oder übersehe ich etwas?
Bedeutet das, dass Amazon meine Ware kauft und dann an den eigentlichen Kunden verkauft?
Somit hätten wir als Händler keinerlei zusätzlichen Aufwand mit Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstigen steuerlichen Belangen. Denn der Vertragspartner wäre Amazon Deutschland bzw. Luxemburg?
Ich habe die Schweiz bisher ausgeschlossen, aber dann könnte man ja einfach ab 1.1.25 die Schweiz als Lieferland zulassen und hat null zusätzlichen Aufwand.
Oder übersehe ich etwas?
Hallo alle zusammen!
Wir haben am 25. Januar ein Ask Amazon Event dazu, dort könnt ihr eure Fragen zum Thema stellen. Wir werden dann wieder mit einem Partner Team zusammen arbeiten, um eure Fragen zu beantworten.
Beste Grüße,
Jona
Hallo alle zusammen!
Wir haben am 25. Januar ein Ask Amazon Event dazu, dort könnt ihr eure Fragen zum Thema stellen. Wir werden dann wieder mit einem Partner Team zusammen arbeiten, um eure Fragen zu beantworten.
Beste Grüße,
Jona
Auf der Hilfeseite Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz klingt das aber tatsächlich so, als ob Amazon einerseits eine Rechnung an den Kunden und andererseits eine Gutschrift an den Verkäufer ausstellt.
Auf der Hilfeseite Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz klingt das aber tatsächlich so, als ob Amazon einerseits eine Rechnung an den Kunden und andererseits eine Gutschrift an den Verkäufer ausstellt.