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Read onlyAm 1. Januar 2025 führt die Schweizer Steuerbehörde neue Regelungen zur Umsatzsteuer für E-Commerce-Verkäufe an Kunden in der Schweiz ein.
Wenn eine Bestellung an eine Adresse in der Schweiz (einschließlich Fürstentum Liechtenstein und der deutschen Stadt Büsingen) geliefert wird, berechnen wir die Schweizer Umsatzsteuer und führen diese direkt an die Schweizer Steuerbehörde ab, unabhängig vom Status Ihrer Umsatzsteuerregistrierung.
Diese Änderung gilt für Sendungen, die in die Schweiz importiert werden und für Inlandssendungen in der Schweiz.
Weitere Informationen und Angaben dazu, wie Sie die Einfuhrinformationen von Amazon für Sendungen mit Versand durch Verkäufer bereitstellen, finden Sie unter Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz.
Die Informationen in dieser Bekanntmachung stellen keine rechtliche oder sonstige Beratung dar.
Mal eine dumme Frage... warum sammelt dieser Hinweis "Daumen runter"? Wird es so für die Schweizer nicht alles einfacher, wenn sie sich nicht mehr selbst um die Zollabfertigung kümmern müssen?
Bedeutet das, dass Amazon meine Ware kauft und dann an den eigentlichen Kunden verkauft?
Somit hätten wir als Händler keinerlei zusätzlichen Aufwand mit Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstigen steuerlichen Belangen. Denn der Vertragspartner wäre Amazon Deutschland bzw. Luxemburg?
Ich habe die Schweiz bisher ausgeschlossen, aber dann könnte man ja einfach ab 1.1.25 die Schweiz als Lieferland zulassen und hat null zusätzlichen Aufwand.
Oder übersehe ich etwas?
Hallo alle zusammen!
Wir haben am 21. Januar ein Ask Amazon Event dazu, dort könnt ihr eure Fragen zum Thema stellen. Wir werden dann wieder mit einem Partner Team zusammen arbeiten, um eure Fragen zu beantworten.
Beste Grüße,
Jona
Auf der Hilfeseite Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz klingt das aber tatsächlich so, als ob Amazon einerseits eine Rechnung an den Kunden und andererseits eine Gutschrift an den Verkäufer ausstellt.
Was ich jetzt noch nicht verstanden habe, wie ich diese neue Forderung denn in der Praxis umsetze?
Laut Hilfeseite steht hier:
"Sendungen mit Versand durch Verkäufer
Sie müssen den Amazon Store, in dem der Verkauf getätigt wurde, als Steuerpflichtigen für die Einfuhrumsatzsteuer ("Importeur") angeben. Die folgenden Informationen müssen Ihrem Transportdienst für Zollanmeldungen zur Verfügung gestellt werden:
Name des Amazon Stores (unter "Importeur")
Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Amazon Stores (unter "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer")
Die Namen des Importeurs und die Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern für jeden Store lauten wie folgt:
Store: Europa (.co.uk, .de, .fr, .it, .es)
Importeur: Amazon EU S.à r.l.
Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: CHE-269.567.571MWST"
Aber wo trage ich diese Informatrionen ein? Bei ner normalen Zollanmeldung im DHL GK hab ich weder ein Feld für Importeur, noch für die Schweizer USt-ID?
Hab ich einen Denkfehler?
Wir versenden großteils Speditionsware. Nach Austausch mit dem Spediteur, welcher die Einfuhr übernimmt, kann ich die Ware nicht mit den Angaben verzollen lassen, hier würde Amazon als Importeur auftreten (steht ja auch so in der Hilfeseite https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/G9BEYSZG3VZMHMJ3)
Problem: Hierzu wird eine Vollmacht benötigt, damit wir im Namen von Amazon verzollen dürfen...
Der Verkäuferservice sagt dazu (CASE 10875503042): "Der Verkäufer ist hier der Importeur NICHT Amazon - Die Hilfeseite ist falsch, der markierte Abschnitt bezieht sich auf Versand durch Amazon"...
Versand in die Schweiz bleibt ersteinmal deaktiviert.