Zu den Musikformaten zählen Schallplatten, Tonbänder (Kassetten) und CDs.
Wenn Sie auf der Detailseite einer Standardausgabe eine Clubausgabe anbieten möchten, weisen Sie in den Angebotskommentaren darauf hin, dass es sich um eine Clubausgabe handelt. Weitere Informationen zum Anbieten von Clubausgaben finden Sie in den Ausnahmen unter Falsches Zuordnen von Produktangeboten auf der Seite Verbotene Handlungen und Verkaufsaktivitäten.
CDs und Kassetten müssen zusammen mit einer entsprechenden Hülle verkauft werden. Sie dürfen neuere Verpackungen austauschen, wenn eine CD- oder Kassettenhülle beschädigt ist. Original-Cover und -Booklets dürfen jedoch nicht durch Kopien ersetzt werden.
Zusätzlich zum allgemeinen Leitfaden für Zustandsangaben gelten die folgenden Richtlinien für neue und gebrauchte Musikartikel:
Damit ein Artikel als Sammlerstück gilt, muss er in einer Art und Weise einmalig sein, dass er einen erhöhten Wert für einen Sammler darstellt. Es muss also z. B. signiert, beschriftet oder selten sein oder es muss sich um eine Sonderauflage handeln, die Verpackung muss in limitierter Auflage hergestellt worden sein oder das Erscheinungsbild muss ungewöhnlich sein (farbiges Vinyl).
Verkäuferkommentare für Sammlerstücke im Bereich Musik sollten Folgendes umfassen:
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre CDs, Musikkassetten und Schallplatten genau beschreiben. Eine genaue Beschreibung sorgt für größere Kundenzufriedenheit. Wenn ein Artikel einen offensichtlichen Schönheitsfehler aufweist, empfehlen wir Ihnen dringend, dies im Kommentarfeld anzugeben. Auch auf eine Kennzeichnung als Restexemplar sollte in den Kommentaren hingewiesen werden. Der Verkauf von kopierten Medien ist nicht erlaubt. CDs mit Kratzern an der Oberfläche können gemäß den oben beschriebenen Richtlinien als "Gut" oder "Akzeptabel" angeboten werden, solange die Wiedergabequalität nicht beeinträchtigt wird.