Richtlinien für Bekleidung, Schuhe und Accessoires bei Handmade
Als Kunsthandwerker müssen Sie sich mit Ihren handgefertigten Produkten der Kategorie "Bekleidung, Schuhe und Accessoires" an die folgenden Richtlinien halten:
Bekleidung, die von Ihnen mithilfe von Produktionsmethoden wie Siebdruck, Druckerpresse oder Wärmeübertragung konzipiert und hergestellt wird, ist zulässig.
Der Wiederverkauf ist im Handmade-Shop nicht zulässig. Die Artikel müssen neu sein.
Upcycling und die Verzierung von Bekleidung, Accessoires und neuen bzw. nie getragenen Schuhen sind zulässig.
Bei dokumentierter Genehmigung durch den Markeninhaber ist der Verkauf von verzierten Markenprodukten zulässig, wenn Sie den Markennamen (beispielsweise Converse, Levi's oder Nike) im Angebotstitel oder in der Beschreibung klar nennen.
Wir erlauben bei Handmade keinerlei gebrauchte Produkte, Fälschungen, Markenrechtsverletzungen, Nachbildungen und/oder nachgemachte Produkte.
Wenn Sie eine Stickmaschine verwenden, muss dies in Ihrem Atelier zu Hause oder an Ihrer Arbeitsstätte erfolgen.
Die Herstellung darf nicht ausgelagert werden. Wenn Sie etwa Bekleidung mit Näh- oder Druckarbeiten anbieten, müssen diese Arbeiten von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern selbst ausgeführt werden.
Emaillstecknadeln sind zulässig, wenn Form und Design von Ihnen stammen.
Wenn Sie bei Amazon Produkte zum Verkauf anbieten, müssen Sie alle nationalen und lokalen Gesetze sowie die für die jeweiligen Produkte und Produktangebote geltenden Richtlinien von Amazon einhalten. Weitere Informationen zu Kinderprodukten und Schulbedarf für Kinder finden Sie in diesen Richtlinien.
Alle Produkte müssen allen Gesetzen und Vorschriften in den Ländern entsprechen, in denen sie verkauft werden.