Gemäß den Umsatzsteuervorschriften der Europäischen Union (EU) berechnet und erhebt Amazon EU-Umsatzsteuern für monatliche Abonnementgebühren und für Gebühren für Verkaufen bei Amazon im Zusammenhang mit Verkäufen von Verkäufern, die die folgenden Kriterien erfüllen:
Bei Verkäufen an Verkäufer, die über eine europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, können im Rahmen eines Reverse-Charge-Systems EU-Umsatzsteuern erhoben werden.
Amazon wird auf alle monatlichen Abonnementgebühren und alle Gebühren für Verkaufen bei Amazon den Standard-Umsatzsteuersatz anwenden, der auf das EU-Land zutrifft, in welchem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Elektronisch erbrachte Dienstleistungen werden gemäß dem EU-Land besteuert, in dem der Kunde (Verkäufer bei Amazon) seinen Wohnsitz hat, unabhängig vom Nettoumsatz. Wenn Sie in der EU ansässig sind, erhebt Amazon EU-Umsatzsteuern für Abonnementgebühren und Gebühren für Verkaufen bei Amazon, sofern Sie uns Ihre EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht mitteilen.
Weitere Informationen finden Sie unter Europäische Kommission Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronisch erbrachte Dienstleistungen.
Falls Sie Ihren Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU haben und über eine EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, können Sie diese Informationen über die Seite mit EU-Umsatzsteuerinformationen in Seller Central an Amazon übermitteln. Sie können auch per E-Mail eine Kopie des Zertifikats Ihrer EU-Umsatzsteuerregistrierung an den Amazon-Verkäuferservice senden.
In einigen Ländern Europas können Sie sich auf der Website der Steuerbehörde des jeweiligen Landes online registrieren. Die umsatzsteuerliche Registrierung für die EU kann verschiedene Konformitätspflichten, wie zum Beispiel die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und die Ausstellung von EU-Umsatzsteuer-Rechnungen, zur Folge haben. Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, um weitere Informationen zu erhalten.
Gemäß EU-Recht ist Amazon verpflichtet, EU-Umsatzsteuern für monatliche Abonnementgebühren zu erheben, das diese als elektronisch erbrachte Dienstleistungen angesehen werden, da sie über das Internet oder ein elektronisches Netzwerk erbracht werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Liste elektronisch erbrachter Dienstleistungen der Europäischen Kommission.
Wenden Sie sich unter Vorlage der unten aufgeführten Unterlagen an den Amazon-Verkäuferservice, um eine Befreiung von der EU-Umsatzsteuer für Ihre monatlichen Abonnementgebühren und Ihre Gebühren für Verkaufen bei Amazon prüfen zu lassen.
Unternehmen: Übermitteln Sie Amazon eine Kopie der Eintragungsurkunde Ihres Unternehmens, aus der das genaue Datum der Eintragung hervorgeht.
Einzelunternehmen: Übermitteln Sie Amazon eine Erklärung Ihrer Steuerbehörde, die bestätigt, dass Sie als (selbstständiger) Einzelunternehmer tätig sind, und aus der das Datum Ihrer Registrierung als Einzelunternehmer bei Ihrer Steuerbehörde hervorgeht.
Amazon berechnet die EU-Umsatzsteuer, wenn eine Bestellung aufgegeben wird, und zieht sie vom Verkäuferkonto ein, wenn die Bestellung versandt wird. Daher wird möglicherweise weiterhin EU-Umsatzsteuer für Bestellungen eingezogen, die aufgegeben wurden, bevor Sie Ihre EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben haben.
Amazon berechnet die EU-Umsatzsteuer, wenn eine Bestellung aufgegeben wird, und zieht sie ein, wenn die Bestellung versandt wird. Amazon stellt anhand der Adress- und Zahlungsinformationen in einem Verkäuferkonto zum Zeitpunkt des Eingangs einer Bestellung fest, ob EU-Umsatzsteuer eingezogen werden muss. Daher wird möglicherweise weiterhin EU-Umsatzsteuer für Bestellungen eingezogen, die aufgegeben wurden, bevor Sie Ihre Adresse aktualisiert haben.
Gehen Sie zu Informationen zum Verkäuferkonto und prüfen Sie die einzelnen Bereiche sorgfältig, um sicherzustellen, dass alle Ihre Angaben vollständig und korrekt sind. Beachten Sie, dass mit Ihrem Verkäuferkonto mehrere Adressen und Zahlungsweisen verknüpft sein können.
Amazon ist verpflichtet, EU-Umsatzsteuern basierend auf den Informationen in Ihrem Verkäuferkonto einzuziehen und abzuführen. Zum Zeitpunkt der Einziehung der EU-Umsatzsteuern verfügte Amazon über entsprechende Informationen, um einen EU-Bezug zu Ihrem Konto herzustellen. Amazon kann keine Erstattung ohne eine gültige EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder EU-Umsatzsteuerregistrierung vornehmen.
Zunächst müssen Sie Ihre EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf der Informationsseite für die EU-Umsatzsteuer in Seller Central an Amazon übermitteln.
Anschließend müssen Sie sich an den Amazon Verkäuferservice wenden, um eine Erstattung der von Ihrem Verkäuferkonto eingezogenen EU-Umsatzsteuer zu beantragen. Wenn Sie über keine gültige EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, können Sie eine Kopie Ihrer EU-Umsatzsteuerregistrierung an Ihre E-Mail an den Verkäuferservice anhängen.
EU-Umsatzsteuer-Erstattungsaufträge können bis zu 90 Tagen dauern. Sie erhalten eine Rückmeldung von Amazon, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde. Die Rückmeldung umfasst das voraussichtliche Datum, wann Sie mit einer Erstattung in Ihrem Verkäuferkonto rechnen können, wenn Ihr Antrag genehmigt wurde.
Verkäufer, bei denen EU-Umsatzsteuern für ihre monatlichen Abonnementgebühren und für die Gebühren für Verkaufen bei Amazon anfallen, erhalten von Amazon eine monatliche Rechnung. Ihre monatliche Rechnung wird per E-Mail an die primäre E-Mail-Adresse geschickt, die in Ihrem Verkäuferkonto gespeichert ist.
Sie können Ihre monatlichen Rechnungen auch unter Seller Central > Berichte > Steuerdokumente > Steuerrechnung Verkäufergebühren einsehen.
Sie erhalten keine EU-Umsatzsteuerrechnung, wenn Sie Amazon eine gültige EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt haben oder wenn Sie keine monatliche Abonnementgebühr zu zahlen haben und auf Ihrem Konto in diesem Monat keine Verkaufsaktivitäten zu verzeichnen sind.
Die Rechnungen von Amazon enthalten die EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nicht. Amazon kann frühere Rechnungen nicht ändern, um sie an Änderungen an Ihrem Verkäuferkonto anzupassen.
Wir helfen Verkäufern gerne, bieten jedoch keine Steuer- oder Rechtsberatung an. Wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, wenn Sie Steuerfragen haben oder Hilfe bei Ihrer Steuererklärung benötigen. Wir haben zur Unterstützung unserer Verkäufer eine Liste externer Steuerberater erstellt. Weitere Informationen finden Sie unter Externe Steuerberater. Amazon empfiehlt keine Steuerberater oder deren Dienstleistungen.