Geschäftsbedingungen des Gefahrgutprogramms von Versand durch Amazon
Das Gefahrgutprogramm von Versand durch Amazon (das "Programm") ermöglicht Verkäufern, die für das Programm registriert sind, Gefahrgüter über Versand durch Amazon anzubieten. Die vorliegenden Bedingungen ergänzen den Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag und regeln Ihre Teilnahme am Programm.
Amazon benachrichtigt Sie, wenn eine Möglichkeit zur Teilnahme am Programm verfügbar wird.
Produkte, die bei Erhalt im Logistikzentrum als nicht verkaufbare Gefahrgüter identifiziert werden, können ohne Erstattung auf Ihre Kosten entsorgt werden.
Sie müssen Amazon die Kosten erstatten, die im Zusammenhang mit der Entsorgung dieser nicht verkaufbaren Gefahrgüter entstehen.
Wir nehmen keine Kundenrücksendungen von Einheiten des Programms zurück und verarbeiten diese nicht.
Weitere Informationen
Berechtigungskriterien für Verkäufer: Wenn Sie über Lagerbestand in einem Amazon-Logistikzentrum verfügen, der nachträglich als gefährlich eingestuft wurde, und Sie noch nicht für das Programm registriert sind, werden Sie automatisch der Warteliste für die Anträge hinzugefügt. Verkäufer, die auf der Warteliste stehen, werden benachrichtigt, sobald sich die Möglichkeit ergibt, an dem Programm teilzunehmen. Ihre Teilnahme unterliegt der Zustimmung durch Amazon. Amazon kann die Berechtigungskriterien für Verkäufer des Programms jederzeit ändern.
Berechtigungskriterien für Produkte: Amazon nimmt nur Gefahrgüter entgegen, lagert und versendet diese, die für den Verkauf über das Programm zugelassen sind ("Programmeinheiten"). Es sind nur Materialien der Klassen und Unterklassen 2.1, 2.2, 3, 4.1, 5.1, 5.2, 6.1, 8 und 9 berechtigt. Weitere Informationen zu den Gefahrgutklassen und -unterklassen, die für Ihre Marketplace-Site zugelassen sind, finden Sie im Leitfaden zur Identifizierung von Gefahrgütern.
Sie dürfen keine Programmeinheiten mit anderen Arten von Einheiten versenden.
Sie dürfen Programmeinheiten nur an das von Amazon angegebene Amazon-Logistikzentrum versenden.
Sie müssen Programmeinheiten sicher und kommerziell angemessen verpacken und dabei alle geltenden Verpackungs-, Etikettierungs- sowie Gewichts- und Größenanforderungen (einschließlich der Vorschriften des US-Verkehrsministeriums) erfüllen.
Nicht verkaufbare Gefahrgüter: Die an uns gesendeten Gefahrguteinheiten werden als nicht verkaufbare Gefahrgüter eingestuft, wenn Folgendes zutrifft:
Das Volumen oder Gewicht pro Programmeinheit liegt über dem Grenzwert für begrenzte Stückzahl (auch ORM-D), der durch die Richtlinien definiert wird, z. B. 49 CFR.
Sie sind Lithium-Ionen-Batterien mit einem Energiegehalt über 300 Wattstunden, enthalten solche Batterien oder werden mit ihnen verkauft.
Lagerbestandsmaximum: Um den Lagerplatz in den Logistikzentren besser verwalten zu können, gelten Lagerbestandsmaxima für Ihre Programmeinheiten. Wir behalten uns vor, diese Maximalwerte von Zeit zu Zeit zu ändern. Sie können Ihr aktuelles Lagerbestandsmaximum und die -nutzung für das Programm unten im Versandmenü auf der Seite Lagerbestand mit Versand durch Amazon in Seller Central einsehen. Sie dürfen Ihr Lagerbestandsmaximum für das Programm nicht überschreiten.