Basierend auf dem Zielort Ihrer Bestellung kann Amazon gesetzlich verpflichtet sein, die anwendbaren nationalen, staatlichen oder lokalen Umsatz- oder Gebrauchssteuern, Waren- und Dienstleistungs- (GST) oder Umsatzsteuern (USt) (zusammen als "Steuern" bezeichnet) zu berechnen, einzuziehen und abzuführen.
Der Marketplace-Steuereinzug gilt für alle Produkte, von allen Verkäufern auf allen Amazon Marketplace-Sites, wenn eine Bestellung in eine Gerichtsbarkeit (Land, Bundesland, Stadt, Bezirk) versandt wird, in der Marketplace Facilitator-Gesetze erlassen wurden. Alle Verkäufer müssen, unabhängig von ihrem Standort, ihrem Produkt, dem Ursprung der Bestellung oder vom Volumen oder Umsatz, dem automatischen Marketplace-Steuereinzug zustimmen.
Der Käufer zahlt die von Amazon eingezogenen Steuern für das verkaufte Produkt. Die eingezogenen Beträge werden in Ihren Bestelldetails und in den Bestellberichten mit einem Abzug (unter Verwendung der Berichtkennzeichnungen in der folgenden Tabelle) in Höhe des Betrags angegeben, den Amazon an die zuständige Behörde zu überweisen hat. Weitere Informationen zu den verschiedenen Steuern finden Sie auf den Links der jeweiligen FAQ-Seite unten.
Bestellziel | Berichtkennzeichnung | Informationen und häufig gestellte Fragen |
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USA | MarketplaceFacilitatorTax | Häufig gestellte Fragen zum Marketplace-Steuereinzug |
Australien | LowValueGoodsTax | Häufig gestellte Fragen zu Niedrigwert-Importen in Australien |
Neuseeland | LowValueGoodsTax | Häufig gestellte Fragen zu Produkten mit geringem Warenwert in Neuseeland |
Amazon überweist die eingezogenen Beträge als Amazon gemäß geltendem Recht an die zuständige Behörde. Wenn der von Amazon abgezogene Steuerbetrag geringer ist als der vom Käufer eingezogene Betrag, liegt es in der Verantwortung des Verkäufers, die Zahlung der Differenz an die entsprechende Behörde zu veranlassen. Amazon kann keine Steuern im Namen des Verkäufers an die Regierung melden oder abführen.