In den USA wird als Marketplace Facilitator allgemein ein Unternehmen bezeichnet, das Verträge mit Drittanbietern abschließt, um den Verkauf von physischen Gütern, digitalen Gütern und/oder Dienstleistungen dieser Drittanbieter über einen Online-Shop zu fördern. Basierend auf dieser Definition ist Amazon ein Marketplace Facilitator für Drittanbieterverkäufe, die über unseren Shop ermöglicht werden, und ist dafür verantwortlich, Umsatz- und Gebrauchssteuern für Bestellungen zu berechnen, einzuziehen, abzuführen und zu erstatten, die an ein Hoheitsgebiet (Bundesstaat, County, Ort, Bezirk) geliefert wurden, in dem Gesetze für Marketplace Facilitators oder ähnliche Gesetze gelten.
Der Marketplace-Steuereinzug ist ein gebräuchlicher Begriff, den Amazon für die Steuergesetzgebung in Bezug auf Marketplace Facilitators verwendet. Vorschriften für Marketplace Facilitators können für das Land, den Bundesstaat und/oder für das Hoheitsgebiet (Land, Bundesstaat, County, Ort, Bezirk) spezifisch sein. Diese Vorschriften bestimmen die Partei, die für den Einzug und die Abführung von Umsatz- und Gebrauchssteuern für Bestellungen zuständig ist, die in ein Hoheitsgebiet mit entsprechenden Gesetzen für Marketplace Facilitators versandt wurden. In diesen Hoheitsgebieten ist Amazon für die Berechnung, den Einzug, die Abführung (als Steuerzahler) und die Erstattung von Umsatz- und Gebrauchssteuern zuständig.
Der Marketplace-Steuereinzug ist für alle Verkäufer in allen Amazon-Shops mit einer Bestellung an ein US-Hoheitsgebiet (Bundesstaat, County, Ort, Bezirk) anwendbar, in dem Gesetze für den Marketplace-Steuereinzug gelten. Alle Verkäufer müssen, unabhängig von ihrem Standort oder vom Volumen oder Umsatz, dem automatischen Marketplace-Steuereinzug zustimmen.
Amazon wird der eingetragene steuerpflichtige Verkäufer und ist für die Berechnung, Einziehung und Abführung der Umsatz- und Gebrauchssteuer für Bestellungen an Kunden in den folgenden Bundesstaaten (sofern in Ihren Steuereinstellungen nicht anderweitig angegeben) zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zuständig:
Aktive Hoheitsgebiete für den Marketplace-Steuereinzug:
Hoheitsgebiet | Datum des Inkrafttretens | Informationen zum Bundesstaat |
---|---|---|
Alabama | 1. Januar 2019 | Link |
Alaska* | 1. April 2020 | Link |
Arizona | 1. Oktober 2019 | Link |
Arkansas | 1. Juli 2019 | Link |
Kalifornien | 1. Oktober 2019 | Link |
Colorado* | 1. Oktober 2019 | Link |
Connecticut | 1. Dezember 2018 | Link |
District of Columbia | 1. April 2019 | Link |
Georgia | 1. April 2020 | Link |
Hawaii | 1. Januar 2020 | Link |
Idaho | 1. Juni 2019 | Link |
Illinois* | 1. Januar 2020 | Link |
Indiana | 1. Juli 2019 | Link |
Iowa | 1. Januar 2019 | Link |
Kentucky | 1. Juli 2019 | Link |
Louisiana | 1. Juli 2020 | Link |
Maine | 1. Oktober 2019 | Link |
Maryland | 1. Oktober 2019 | Link |
Massachusetts | 1. Oktober 2019 | Link |
Michigan | 1. Januar 2020 | Link |
Minnesota | 1. Oktober 2018 | Link |
Mississippi | 1. Juli 2020 | Link |
Nebraska | 1. April 2019 | Link |
Nevada | 1. Oktober 2019 | |
New Jersey | 1. November 2018 | Link |
New Mexico | 1. Juli 2019 | Link |
New York | 1. Juni 2019 | Link |
North Carolina | 1. Februar 2020 | Link |
North Dakota | 1. Oktober 2019 | Link |
Ohio | 1. September 2019 | Link |
Oklahoma | 1. Juli 2018 | Link |
Pennsylvania | 1. April 2018 | Link |
Puerto Rico | 1. Juli 2020 |
Link
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link. |
Rhode Island | 1. Juli 2019 | Link |
South Carolina | 29. April 2019 | Link |
South Dakota | 1. März 2019 | Link |
Bescheinigung über den Steuereinzug | ||
Tennessee | 1. Oktober 2020 | Link |
Texas | 1. Oktober 2019 | Link |
Utah | 1. Oktober 2019 | Link |
Vermont | 6. Juni 2019 | Link |
Virginia | 1. Juli 2019 | Link |
Washington | 1. Januar 2018 | Link |
West Virginia | 1. Juli 2019 | Link |
Wisconsin | 1. Januar 2020 | Link |
Wyoming | 1. Juli 2019 | Link |
* Weitere Informationen und Optionen finden Sie in Ihren Steuereinstellungen. Colorado und Illinois haben besondere Gesetze zum Marketplace-Steuereinzug. Weitere Informationen finden Sie unter Marketplace-Steuereinzug für Colorado – Häufig gestellte Fragen, Marketplace-Steuereinzug für Illinois – Häufig gestellte Fragen und Marketplace-Steuereinzug für Alaska – Häufig gestellte Fragen.
Sendungen aus einem Amazon-Shop in einen US-Bundesstaat oder ein Hoheitsgebiet, in dem Marketplace Facilitator-Gesetze gelten, unterliegen dem Marketplace-Steuereinzug.
Für Bestellungen, die an Kunden in allen Bundesstaaten versandt werden, in denen keine Marketplace Facilitator-Gesetze gelten, bzw. in denen der Marketplace-Steuereinzug nicht implementiert ist, bleibt der Verkäufer für seine Steuerabführungs- und Steuererklärungspflichten verantwortlich.
Die vorhandenen Steuerberechnungseinstellungen des Verkäufers gelten weiterhin für Bundesstaaten oder Hoheitsgebiete, die vom Steuerberechnungsservice unterstützt und in Ihren Steuereinstellungen identifiziert werden, auch wenn für sie der Marketplace-Steuereinzug nicht gilt. Weitere Informationen zum Steuerberechnungsservice von Amazon finden Sie in den Nutzungsbedingungen für den Steuerberechnungsservice.
Ihre Steuererklärungspflicht für die Umsatzsteuer hängt von der Gesetzgebung in dem jeweiligen Bundesstaat ab. Sie sollten gemeinsam mit Ihrem Steuerberater prüfen, welchen privaten Steuererklärungspflichten oder Körperschaftssteuererklärungspflichten Sie möglicherweise in den Bundesstaaten nachkommen müssen, in denen Amazon die Umsatzsteuer automatisch berechnet, einzieht und abführt.
Nein, der Marketplace-Steuereinzug ist das Ergebnis der in den einzelnen Bundesstaaten geltenden Rechtsvorschriften, durch die das Marketplace Facilitator-Gesetz oder ähnliche Gesetze umgesetzt werden. Sie sollten gemeinsam mit Ihrem Steuerberater prüfen, welchen privaten Steuerpflichten oder Körperschaftssteuerpflichten Sie möglicherweise in den Bundesstaaten nachkommen müssen, in denen Amazon die Umsatzsteuer nicht automatisch berechnet, einzieht und abführt.
Weitere Informationen finden Sie unter Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in den USA im Fall Wayfair – Häufig gestellte Fragen.
Für Bestellungen, die in ein Steuergebiet gesendet werden, in dem der Marketplace-Steuereinzug erfolgt, ermittelt Amazon die Besteuerungsfähigkeit der einzelnen Artikel anhand der Produktkategorie und der Artikelbeschreibung, die bei der Angebotserstellung angegeben oder ausgewählt wurden. Amazon verwendet dabei nicht Ihre Einstellungen für die Zuweisung von Produktsteuercodes oder die Steuerberechnung.
In der Regel müssen Sie Ihre Einstellungen für die Steuerberechnung nicht aktualisieren, wenn der Marketplace-Steuereinzug beginnt. Ihre vorhandenen Steuerberechnungseinstellungen, Bestelldetails und Abrechnungsberichte werden automatisch aktualisiert, um der Verantwortung von Amazon Rechnung zu tragen. Wenn ein Verkäufer weiterhin steuerpflichtig ist, werden in Ihren Steuereinstellungen Ihre bundesstaatsspezifischen Optionen angezeigt.
Sie sollten gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder den zuständigen Stellen des Bundesstaats prüfen, ob es Änderungen hinsichtlich der Steuererklärungspflichten oder der persönlichen Steuerpflichten bzw. Körperschaftssteuerpflichten gibt.
Vorschriften und/oder Gesetze für Marketplace Facilitators können eine gemischte Steuerpflicht enthalten. Dies bedeutet, dass sowohl der Verkäufer als auch der Facilitator für die gesamte Steuer oder einen Teil davon verantwortlich sind (z. B. Alaska, Colorado und Illinois) und/oder dass bestimmte Produkte ausgeschlossen sein können, d. h. ein bestimmter Produkttyp ist ausgeschlossen oder fällt nicht unter die Vorschrift für Marketplace Facilitators (siehe nächste Frage zu Ausschlussinformationen). Ihre Optionen zur Steuerberechnung in diesen speziellen Szenarien werden in Ihren Steuereinstellungen aktualisiert, sobald Funktionen und Verbesserungen verfügbar sind.
Ein Ausschluss tritt auf, wenn die Vorschriften und/oder Gesetze einen Marketplace Facilitator einschränken oder daran hindern, bestimmte Steuern zu berechnen, einzuziehen und abzuführen.
Beispielsweise gelten die Vorschriften für Marketplace Facilitators nicht für die Mietsteuer in Alabama oder in New York verkaufte Dienstleistungen. Diese Ausschlüsse verhindern, dass Amazon diese Steuern berechnen, einziehen und abführen kann, und sehen vor, dass diese spezifische Steuerpflicht weiterhin vom Verkäufer wahrgenommen werden muss. Um den Ausschlüssen in Alabama und New York gerecht zu werden, wurden unsere Steuereinstellungen verbessert. Es wurden zusätzliche Optionen für Verkäufer hinzugefügt, damit sie weiterhin ihre Steuerpflicht verwalten können, wenn ein Ausschluss gilt.
In einigen Szenarien sind die Vorschriften für Marketplace Facilitators und die daraus resultierende Steuerpflicht komplizierter. So gelten zum Beispiel Gesetze für Marketplace-Facilitators nicht für Heimatrechtsordnungen in Colorado, die Einzelhandelssteuer (ROT) in Illinois, oder die lokale Verkaufs- und Gebrauchssteuer für Bestellungen, die an nicht teilnehmende Hoheitsgebiete in Alaska gerichtet sind. Amazon kann zwar Steuern in den staatlich verwalteten Hoheitsgebieten von Colorado, die bundesstaatliche Gebrauchssteuer in Illinois und die lokale Verkaufs- und Gebrauchssteuer für teilnehmende Hoheitsgebiete in Alaska einziehen. Dennoch sind Sie möglicherweise nach wie vor verpflichtet, Steuern für Bestellungen abzuführen, die an diese Hoheitsgebiete gesendet werden, obwohl Sie die Steuer von Käufern für Ihre Bestellungen über die Steuerberechnungsservices von Amazon nicht berechnen und einziehen können.
In diesen Situationen priorisiert Amazon Verbesserungen an unseren Steuerberechnungsservices, um diese Szenarien zu berücksichtigen. Unterdessen empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrem Steuerberater über etwaige Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu erkundigen.
Sie müssen keine Umsatz- und Gebrauchssteuer abführen, die Amazon automatisch unter dem Marketplace-Steuereinzug berechnet, eingezogen und abgeführt hat. Der Bericht zum Marketplace-Steuereinzug zeigt den Umsatzsteuerbetrag an, den Amazon als Abzug in der Spalte "Marketplace Facilitator" oder "Auf der Marketplace-Site einbehaltene Steuer" Ihrer Berichte eingezogen hat.
Alle Steuern, die mithilfe Ihrer Steuerberechnungseinstellungen eingezogen werden, oder alle von Amazon abgezogenen Steuerbeträge, die geringer als der vom Käufer eingezogene Betrag sind, müssen weiterhin vom Verkäufer an die entsprechende Behörde abgeführt werden und werden in Ihrem Umsatzsteuerbericht vermerkt.
Amazon meldet oder überweist keine Steuern im Namen eines Verkäufers an Behörden. Wenn Sie die Umsatz- und Gebrauchssteuern, die für Ihre Amazon-Bestellungen anfallen, in einen Bundesstaat mit Marketplace-Steuereinzug doppelt abgeführt haben, müssen Sie mit Ihrem Steuerberater und/oder dem Bundesstaat zusammenarbeiten, um Ihre Möglichkeiten für eine Rückerstattung zu bestimmen.
Amazon meldet die Umsatz- und Gebrauchssteuer, die automatisch im Rahmen der Gesetzgebung zu Marketplace Facilitators, welche in Ihren Berichtsoptionen als solche gekennzeichnet ist, eingezogen wurden, und führt diese an die entsprechende Steuerbehörde ab. Dies richtet sich nach den Anforderungen der jeweiligen Steuerbehörde oder der Regel des Hoheitsgebiets. Amazon meldet oder überweist keine Steuern im Namen eines Verkäufers an Behörden.
Ja, Ihr Abrechnungsbericht enthält weiterhin die für eine Bestellung eingezogene Umsatz- und Gebrauchssteuer mit einem separaten Abzug für "Auf der Marketplace-Site einbehaltene Steuer" oder "Marketplace Facilitator" (je nach Bericht), die die von Amazon automatisch eingezogene Umsatz- und Gebrauchssteuer widerspiegelt. Amazon wird den abgezogenen Betrag gemäß den Vorschriften für den Marketplace Facilitator am Bestimmungsort der Bestellung an die entsprechende Steuerbehörde überweisen.
Möglicherweise müssen Sie optionale Spalten für den Marketplace-Steuereinzug zu einigen Berichten hinzufügen. Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Berichtsoptionen.
Details zur Marketplace-Steuerberechnung finden Sie in den Steuerdokumenten und im Marketplace-Steuereinzugsbericht. Weitere Informationen finden Sie auf der Hilfeseite zu Umsatzsteuerinformationen in den Verkäuferberichten.
Details zu einzelnen Bestellungen finden Sie auf den Seiten Bestelldetails oder Transaktionsdetails. Wenn das Steuereinzugsmodell dem Marketplace Facilitator-Gesetz entspricht und Amazon die für den Steuereinzug verantwortliche Partei ist, wird die Umsatzsteuer automatisch von Amazon eingezogen.
Um eine Zusammenfassung mehrerer Bestelldetails zu erhalten, verwenden Sie den Bericht nach Zeitraum oder den Bestellbericht (von Ihnen versandte Bestellungen) und sehen Sie die berichtsspezifischen Informationen unten ein.
Nein, Amazon erhebt keine Gebühren für den Marketplace-Steuereinzug. Bei Steuerberechnungen für Bestellungen in Steuerhoheiten ohne Marketplace-Steuereinzug werden weiterhin Ihre Steuereinstellungen verwendet, und alle anwendbaren Servicegebühren gelten weiterhin für diese Berechnungen.
Nein, derzeit gibt es keine Möglichkeit, den automatischen Steuereinzug abzulehnen.
Nein, derzeit gibt es keine Möglichkeit, den Verkauf aus steuerlichen Gründen auf bestimmte Bundesstaaten zu beschränken.
Die Verkäufer sind im Zusammenhang mit Erstattungsaufträgen für Folgendes verantwortlich:
Der Amazon-Kundenservice ist im Zusammenhang mit Erstattungsaufträgen für Folgendes verantwortlich: